In ihrem in der Zeitschrift sic! erschienen Aufsatz analysieren unsere Partner die Entscheidung "The KaiKai" des Gerichtshofs der Europäischen Union und deren Auswirungen auf die Schweizer Praxis.
Zusammenfassung:
"Über viele Jahre hinweg blieben in der europäischen Lehre und Praxis zahlreiche Fragen offen, wie sich das Prioritätsrecht gemäss der Pariser Verbandsübereinkunft auswirkt, wenn ein gewerbliches Schutzrecht eine Priorität einer Erstanmeldung eines anderen Schutzrechtstyps beansprucht. Eine solche typenübergreifende Prioritätsbeanspruchung wird bildlich als «Kreuzpriorität» bezeichnet. Die im Februar 2024 durch den Gerichtshof der Europäischen Union gefällte Entscheidung in der Rechtssache «The KaiKai» klärt wesentliche Fragestellungen des Prioritätsrechts auch mit Auswirkung auf die Schweiz.
Erste Verfügungen des Instituts für Geistiges Eigentum zeigen auf, dass die europäische Auslegung nun auch in der Schweiz entsprechend übernommen wird und daher Patentanmeldungen aufgrund dieser Rechtsprechung nicht mehr als Grundlage für die Inanspruchnahme der Priorität eines späteren Design dienen können. Der vorliegende Artikel beleuchtet ausgewählte Fragen der Unionspriorität dogmatisch und hinterfragt die aktuelle (wechselhafte) Rechtsprechung kritisch"