Am 14. Juni 2019 erging die Medienmitteilung des Bundesrats, dass das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.
Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 1. Januar 2020 nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung.
Damit können in der Schweiz auch die Patentbox gemäss Gesetzgebung der Kantone umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter patent-box.ch.
Unternehmen, die von den Vorteilen einer Patentbox Gebrauch machen
möchten, sollten eine entsprechende Planung mit Blick auf das
Geschäftsjahr 2020 aufnehmen.